Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein
Hinterhermsdorf · Saupsdorf · Sebnitz · Lichtenhain · Ulbersdorf · Ehrenberg · Hohnstein
Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2026
Mitgestalten. Verantwortung übernehmen. Kirche bewegen.
In diesem Jahr wird in unserer Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Wahltag ist der 13. September 2026. Auch Briefwahl ist möglich.
Gewählt werden acht Personen. Diese berufen dann gemeinsam mit dem Pfarrer drei weitere Personen.
Kirchenvorstandsarbeit – was bedeutet das?
Der Kirchenvorstand leitet gemeinsam mit der Pfarramtsleitung das Leben unserer Gemeinde. Er entscheidet über Projekte und Veranstaltungen, verantwortet in Zusammenarbeit mit dem Kirchgemeindebund die Verwendung der finanziellen Mittel und trägt dazu bei, dass Kirche vor Ort lebendig bleibt.
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
- gestalten das Gemeindeleben aktiv mit,
- bringen eigene Ideen ein,
- entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen der Gemeinde und
- übernehmen Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort.
Niemand arbeitet allein – Entscheidungen werden gemeinsam im Gremium getroffen.
Dafür suchen wir Menschen mit Herz, Glauben und Ideen, die sich einbringen und Verantwortung übernehmen möchten.
Kandidieren und Verantwortung übernehmen
Kandidieren zur Kirchenvorstandswahl kann jedes Gemeindeglied, das wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem allgemeinen Wahltag im Pfarramt in Sebnitz einzureichen, also bis 2. August 2026.
Der Wahlvorschlag
- muss von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben sein und
- die vorgeschlagenen Personen mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift benennen.
Ein Formular dafür ist abrufbar oder ist im Pfarramt erhältlich.
Gewählt oder berufen werden kann nur, wer sich bereit erklärt, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteherin bzw. Kirchenvorsteher abzulegen.
Gelöbnis
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermassen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindeglieder,
- die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,
- die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und
- die in der Wählerliste verzeichnet sind.
Zur Vorbereitung der Wählerliste erfolgt eine Prüfung des Kirchgemeindegliederverzeichnisses. Die Wählerliste wird in der Zeit vom 15. bis 30. Juni 2026 im Pfarramt Sebnitz, Kirchstraße 7 ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit jeweils montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr und dienstags von 15 Uhr bis 17 Uhr Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu lassen.
Die Wählerliste wird laufend aktualisiert und eine Woche vor dem Wahltag geschlossen. Mit Schliessung der Liste gelten die eingetragenen Personen als wahlberechtigt.
Was geschieht, wenn kein neuer Kirchenvorstand gebildet wird?
Kommt in einer Kirchgemeinde kein neuer Kirchenvorstand zustande, entscheidet das Landeskirchenamt über das weitere Vorgehen.
Es kann
- das Regionalkirchenamt beauftragen, nach Anhörung des Kirchenbezirksvorstandes Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus den wählbaren Kirchgemeindegliedern zu bestellen oder
- die Verwaltung der Kirchgemeinde durch das Regionalkirchenamt anordnen.
Diese Regelung kann auch mit der Maßgabe verbunden sein, die Kirchgemeinde mit einer anderen Kirchgemeinde zu vereinigen oder sie als rechtsfähige Körperschaft aufzuheben.
Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl am 13.09.2026 sind auch zu finden auf der Internetseite www.kirchenvorstand-sachsen.de.
Gudrun König
Kirchenvorstandsvorsitzende