Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein
Hinterhermsdorf · Saupsdorf · Sebnitz · Lichtenhain · Ulbersdorf · Ehrenberg · Hohnstein
Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2026
Aus dem Kirchenblatt August/September 2026:
Mitgestalten. Verantwortung übernehmen. Kirche bewegen.
Am Sonntag, 13. September 2026 wählen die Kirchgemeindeglieder einen neuen Kirchenvorstand und entscheiden so über die Gestaltung unserer Gemeinde in den nächsten sechs Jahren. Die Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beginnt am 1. Advent 2026.
Einladung zur Wahl
Gewählt wird mit einer einheitlichen Kandidatenliste in vier Stimmbezirken.
Die ehemaligen Schwesterkirchgemeinden bilden jeweils einen Stimmbezirk (Hinterhermsdorf/Saupsdorf, Hohnstein/Ehrenberg, Lichtenhain/Ulbersdorf und Sebnitz). Das bedeutet, dass am Wahltag die Stimme nur im Wahlbezirk des Wohnorts abgegeben werden kann.
Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder (mindestens 14 Jahre alt, getauft, konfirmiert, Kirchgeld bis 2025 bezahlt) laden wir herzlich ein, sich an dieser Wahl zu beteiligen.
Die Wahl erfolgt geheim mit Stimmzetteln, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt sind. Zu wählen sind acht Personen. Drei weitere werden von den Gewählten gemeinsam mit dem Pfarrer berufen.
Ab dem 16. August wird die Kandidatenliste in den Gottesdiensten und über Aushänge und im Internet veröffentlicht. Persönlich vorstellen werden sich die Kandidierenden am Sonntag, 16. August, 10.30 Uhr in Sebnitz im Anschluss an den Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn. Herzliche Einladung dazu. Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder haben danach eine Einspruchsfrist von einer Woche, also bis zum 23. August, gegen das bei Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten.
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auf dem Weg der Briefwahl ausüben.
Beantragt werden kann die Briefwahl ab sofort – letzter Termin (Posteingang) ist am Dienstag, 8. September.
Dafür muss ein Wahlschein beim Kirchenvorstand beantragt werden:
- per Post bzw. im Briefkasten des
Ev.-Luth. Pfarramt Sebnitz
Kirchstr. 7
01855 Sebnitz; - per E-Mail ;
- per Tel.: 035971 / 809330 oder
- bei den Mitgliedern des derzeitigen Kirchenvorstandes.
Für die Beantragung kann der dem Kirchenblatt August/September 2026 beiliegende Antrag (Einleger) genutzt oder heruntergeladen werden.
Die Zusendung der Unterlagen an die Antragsteller erfolgt ab dem 24. August.
Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nur anerkannt werden, wenn sie bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zugeleitet werden, d.h. per Post bzw. im Briefkasten Ev.-Luth. Pfarramt Sebnitz, Kirchstr. 7, 01855 Sebnitz oder Mitgliedern des Kirchenvorstandes übergeben oder auch während des Wahlvorganges dem Wahlvorstand in den jeweiligen Stimmbezirken ausgehändigt werden.
Am Sonntag, 13. September 2026, dem Wahlsonntag, gibt es in jedem der vier Stimmbezirke unserer Kirchgemeinde merhere Möglichkeiten zur Abgabe der Wahlbriefe und zur direkten Wahl. Diese entnehmen Sie im Einzelnen bitte unserem Veranstaltungskalender.
Wahlausschuss und Kirchenvorstand
Aus dem Kirchenblatt Juni/Juli 2026:
Mitgestalten. Verantwortung übernehmen. Kirche bewegen.
In diesem Jahr wird in unserer Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Wahltag ist der 13. September 2026. Auch Briefwahl ist möglich.
Gewählt werden acht Personen. Diese berufen dann gemeinsam mit dem Pfarrer drei weitere Personen.
Der Kirchenvorstand leitet gemeinsam mit der Pfarramtsleitung das Leben unserer Gemeinde. Er entscheidet über Projekte und Veranstaltungen, verantwortet in Zusammenarbeit mit dem Kirchgemeindebund die Verwendung der finanziellen Mittel und trägt dazu bei, dass Kirche vor Ort lebendig bleibt.
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher
- gestalten das Gemeindeleben aktiv mit,
- bringen eigene Ideen ein,
- entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen der Gemeinde und
- übernehmen Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort.
Niemand arbeitet allein – Entscheidungen werden gemeinsam im Gremium getroffen.
Dafür suchen wir Menschen mit Herz, Glauben und Ideen, die sich einbringen und Verantwortung übernehmen möchten.
Gelöbnis
»Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermassen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.«
Kandidieren und Verantwortung übernehmen
Kandidieren zur Kirchenvorstandswahl kann jedes Gemeindeglied, das wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem allgemeinen Wahltag im Pfarramt in Sebnitz einzureichen, also bis 2. August 2026.
Der Wahlvorschlag
- muss von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben sein und
- die vorgeschlagenen Personen mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift benennen.
Ein Formular dafür ist abrufbar oder ist im Pfarramt erhältlich.
Gewählt oder berufen werden kann nur, wer sich bereit erklärt, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteherin bzw. Kirchenvorsteher abzulegen.
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindeglieder,
- die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,
- die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und
- die in der Wählerliste verzeichnet sind.
Zur Vorbereitung der Wählerliste erfolgt eine Prüfung des Kirchgemeindegliederverzeichnisses. Die Wählerliste wird in der Zeit vom 15. bis 30. Juni 2026 im Pfarramt Sebnitz, Kirchstraße 7 ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit jeweils montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr und dienstags von 15 Uhr bis 17 Uhr Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu lassen.
Die Wählerliste wird laufend aktualisiert und eine Woche vor dem Wahltag geschlossen. Mit Schliessung der Liste gelten die eingetragenen Personen als wahlberechtigt.
Was geschieht, wenn kein neuer Kirchenvorstand gebildet wird?
Kommt in einer Kirchgemeinde kein neuer Kirchenvorstand zustande, entscheidet das Landeskirchenamt über das weitere Vorgehen.
Es kann
- das Regionalkirchenamt beauftragen, nach Anhörung des Kirchenbezirksvorstandes Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus den wählbaren Kirchgemeindegliedern zu bestellen oder
- die Verwaltung der Kirchgemeinde durch das Regionalkirchenamt anordnen.
Diese Regelung kann auch mit der Maßgabe verbunden sein, die Kirchgemeinde mit einer anderen Kirchgemeinde zu vereinigen oder sie als rechtsfähige Körperschaft aufzuheben.
Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl am 13.09.2026 sind auch zu finden auf der Internetseite www.kirchenvorstand-sachsen.de.
Gudrun König
Kirchenvorstandsvorsitzende