Mobile Menu

Informa­tionen zur Kirchen­vorstands­wahl 2026

Aus dem Kirchen­blatt Au­gust/Sep­tem­ber 2026:

Mitgestalten. Verantwortung über­nehmen. Kirche bewegen.

Am Sonn­tag, 13. Sep­tem­ber 2026 wählen die Kirch­gemeinde­glieder einen neuen Kirchen­vorstand und ent­schei­den so über die Ge­stal­tung unserer Ge­mein­de in den nächsten sechs Jahren. Die Amtszeit des neuen Kirchen­vorstandes beginnt am 1. Advent 2026.

Einladung zur Wahl

Gewählt wird mit einer ein­heit­lichen Kandidaten­liste in vier Stimm­bezirken.
Die ehe­ma­ligen Schwester­kirch­ge­meinden bilden jeweils einen Stimm­bezirk (Hinter­herms­dorf/Saups­dorf, Hohn­stein/Ehren­berg, Lichten­hain/Ulbers­dorf und Seb­nitz). Das be­deu­tet, dass am Wahl­tag die Stimme nur im Wahl­bezirk des Wohn­orts ab­ge­geben werden kann.

Alle wahl­be­rech­tig­ten Kirch­ge­meinde­glieder (min­des­tens 14 Jahre alt, getauft, konfirmiert, Kirch­geld bis 2025 bezahlt) laden wir herzlich ein, sich an dieser Wahl zu be­tei­ligen.
Die Wahl erfolgt geheim mit Stimm­zetteln, auf denen in alpha­betischer Reihen­folge die Kandi­da­tinnen und Kandi­da­ten aufge­führt sind. Zu wählen sind acht Personen. Drei weitere werden von den Gewählten gemein­sam mit dem Pfarrer berufen.

Ab dem 16. August wird die Kandidaten­liste in den Gottes­diensten und über Aus­hänge und im Inter­net veröffentlicht. Persönlich vor­stellen werden sich die Kan­di­die­ren­den am Sonn­tag, 16. August, 10.30 Uhr in Seb­nitz im Anschluss an den Familien­gottes­dienst zum Schul­jahres­beginn. Herz­liche Ein­ladung dazu. Alle wahl­berech­tigten Kirch­gemeinde­glieder haben danach eine Ein­spruchs­frist von einer Woche, also bis zum 23. August, gegen das bei Zu­sammen­stellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten.

Briefwahl

Wer am Wahl­tag verhindert ist, kann sein Wahl­recht auf dem Weg der Brief­wahl aus­üben.
Beantragt werden kann die Brief­wahl ab sofort – letzter Termin (Post­ein­gang) ist am Diens­tag, 8. September.
Dafür muss ein Wahl­schein beim Kirchen­vor­stand bean­tragt werden:

  • per Post bzw. im Brief­kasten des
    Ev.-Luth. Pfarr­amt Sebnitz
    Kirchstr. 7
    01855 Sebnitz;
  • per E-Mail ;
  • per Tel.: 035971 / 809330 oder
  • bei den Mit­gliedern des der­zei­tigen Kirchen­vor­standes.

Für die Bean­tragung kann der dem Kirchen­blatt Au­gust/Sep­tember 2026 bei­lieg­ende An­trag (Ein­leger) genutzt oder heruntergeladen werden.
Die Zu­sen­dung der Unter­lagen an die Antrag­steller erfolgt ab dem 24. August.
Wahl­briefe können bei der Stimmen­aus­zählung nur aner­kannt werden, wenn sie bis zum Beginn des Wahl­vorganges dem Kirchen­vorstand zu­ge­lei­tet werden, d.h. per Post bzw. im Brief­kasten Ev.-Luth. Pfarr­amt Sebnitz, Kirchstr. 7, 01855 Seb­nitz oder Mit­glie­dern des Kirchen­vor­standes über­geben oder auch wäh­rend des Wahl­vorganges dem Wahl­vorstand in den jewei­li­gen Stimm­bezirken aus­ge­händigt werden.

Am Sonntag, 13. September 2026, dem Wahl­sonntag, gibt es in jedem der vier Stimm­bezirke unserer Kirch­gemeinde merhere Mög­lich­keiten zur Ab­gabe der Wahl­briefe und zur direkten Wahl. Diese entnehmen Sie im Einzelnen bitte unserem Ver­anstal­tungs­kalender.

Wahl­aus­schuss und Kirchen­vor­stand

Aus dem Kirchen­blatt Juni/Juli 2026:

Mitgestalten. Verantwortung über­nehmen. Kirche bewegen.

In diesem Jahr wird in unserer Kirch­gemeinde Seb­nitz-Hohn­stein ein neuer Kirchen­vor­stand gewählt. Wahl­tag ist der 13. September 2026. Auch Brief­wahl ist möglich.

Gewählt werden acht Personen. Diese berufen dann gemeinsam mit dem Pfarrer drei weitere Personen.

Der Kirchen­vorstand leitet gemein­sam mit der Pfarr­amts­leitung das Leben unserer Gemeinde. Er ent­scheidet über Pro­jekte und Ver­anst­altungen, verant­wortet in Zusammen­arbeit mit dem Kirch­gemeinde­bund die Verwendung der finan­ziellen Mittel und trägt dazu bei, dass Kirche vor Ort lebendig bleibt.

Kirchen­vorsteher­innen und Kirchen­vorsteher

  • gestalten das Gemeinde­leben aktiv mit,
  • bringen eigene Ideen ein,
  • entscheiden gemeinsam über wichtige Fragen der Gemeinde und
  • übernehmen Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort.

Niemand arbeitet allein – Ent­scheidungen werden gemeinsam im Gremium getroffen.
Dafür suchen wir Menschen mit Herz, Glauben und Ideen, die sich ein­bringen und Verantwortung über­nehmen möchten.

 

 

Gelöbnis

»Wollt ihr das Amt von Kirchen­vor­stehern/Kirchen­vor­steherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Be­kenntnis der evan­gelisch-luther­ischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegen­über allen Men­schen gleicher­massen auf die Freund­lichkeit und Menschen­liebe Jesu Christi antworten, in­dem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwister­lichen Rat anzu­nehmen und Verant­wortung zu über­nehmen für den Gottes­dienst, für die päda­go­gischen und dia­ko­nischen, öku­me­nischen und missiona­rischen Auf­gaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und ant­wortet: Ja, mit Gottes Hilfe.«

Kandi­dieren und Verant­wortung über­nehmen

Kandi­dieren zur Kirchen­vorstands­wahl kann jedes Gemeinde­glied, das wahl­berech­tigt ist und das 18. Lebens­jahr vollendet hat.
Wahl­vorschläge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem allge­meinen Wahl­tag im Pfarr­amt in Seb­nitz einzureichen, also bis 2. August 2026.

Der Wahl­vors­chlag

  • muss von mindestens fünf wahl­be­rech­tigten Kirch­gemeinde­gliedern unter­schrieben sein und
  • die vorge­schlagenen Personen mit Familien- und Vor­namen, Geburts­datum, Beruf und Anschrift benennen.

Ein For­mular dafür ist abruf­bar oder ist im Pfarr­amt erhältlich.
Gewählt oder berufen werden kann nur, wer sich bereit erklärt, ein erweitertes Führungs­zeugnis vor­zu­legen und das vor­geschrie­bene Ge­löb­nis als Kirchen­vor­steherin bzw. Kirchen­vor­steher abzulegen.

Wahl­berechtigt sind Kirch­gemeinde­glieder,

  • die am Wahl­tag das 14. Leben­sjahr voll­endet haben,
  • die das Wahl­recht nach kirch­licher Ord­nung besitzen und
  • die in der Wähler­liste verzeichnet sind.

Zur Vor­be­reitung der Wähler­liste erfolgt eine Prüfung des Kirch­ge­meinde­glieder­ver­zeich­nisses. Die Wähler­liste wird in der Zeit vom 15. bis 30. Juni 2026 im Pfarr­amt Sebnitz, Kirchstraße 7 ausgelegt. Es besteht die Mög­lich­keit jeweils montags, mittwochs, donnerstags, freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr und dienstags von 15 Uhr bis 17 Uhr Ein­sicht zu nehmen und gegebenen­falls Korrekturen vor­nehmen zu lassen.
Die Wähler­liste wird laufend aktualisiert und eine Woche vor dem Wahl­tag geschlossen. Mit Schliessung der Liste gelten die einge­tragenen Personen als wahl­berechtigt.

Was geschieht, wenn kein neuer Kirchenvorstand gebildet wird?

Kommt in einer Kirch­gemeinde kein neuer Kirchen­vorstand zustande, ent­scheidet das Landes­kirchen­amt über das weitere Vor­gehen.

Es kann

  • das Regional­kirchen­amt beauf­tragen, nach An­hörung des Kirchen­bezirks­vor­standes Kirchen­vor­steherinnen und Kirchen­vor­steher aus den wähl­baren Kirch­gemeinde­gliedern zu be­stellen oder
  • die Verwal­tung der Kirch­gemeinde durch das Regional­kirchen­amt anordnen.

Diese Regelung kann auch mit der Maß­gabe verbunden sein, die Kirch­ge­meinde mit einer anderen Kirch­ge­meinde zu vereinigen oder sie als rechts­fähige Körper­schaft aufzu­heben.
Alle In­for­ma­tionen zur Kirchen­vorstands­wahl am 13.09.2026 sind auch zu finden auf der Internetseite www.kirchenvorstand-sachsen.de.

Gudrun König
Kirchen­vorstands­vor­sitzende