„Ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit als Pfarrer der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu begründen“ ... so heißt es kirchenjuristisch, wenn jemand Theologie studiert, Vikariat gemacht, seine Zeit als Pfarrer z.A. (zur Anstellung) absolviert hat. Diese Anstellungszeit beträgt drei Jahre in einer Kirchgemeinde. Nach dieser Probezeit kann sich der Pfarrer auf diese oder eine andere Pfarrstelle bewerben, um eben das Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu begründen.
Der Kirchenvorstand muss eine Erklärung abgeben, ob er gegen die Person, die Lehre, den Lebenswandel des Pfarrers oder sonst erhebliches einzuwenden hat. Das hatte der Kirchenvorstand Sebnitz-Hohnstein bei Pfarrer Lothar Gulbins nicht und so wurde das Dienstverhältnis auf Lebenszeit begründet und ihm gleichzeitig die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein übertragen. Der Kirchenvorstand ist sehr dankbar, dass die Entscheidung von Pfarrer Gulbins und seiner Familie für Sebnitz gefallen ist und das Landeskirchenamt ebenfalls zugestimmt hat.
Eine ganze Weile arbeiten wir nun schon mit ihm zusammen und können seinen theologischen Ansichten und dem organisatorischen Leitungsstil vertrauen. Wir freuen uns auf ein gutes Miteinander bei den vielfältigen Aufgaben, die auch zukünftig anstehen werden.
Die offizielle Amtseinführung übernimmt unsere Superintendentin, Frau Krusche-Räder in einem besonderen Gottesdienst am Sonntag, 10. Mai, 14.00 Uhr vor der Kirche in Ehrenberg.
An dieser Veranstaltung dürfen aufgrund der geltenden Bestimmungen nur geladene Gäste teilnehmen.