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Kirchen­vorstands­wahlen - Kandi­daten ge­sucht

Wie be­reits ange­kündigt werden im Sep­tember in allen Kirch­ge­mein­den und Kirch­spielen die Kirchen­vor­stände durch Wahl und Be­ru­fung neu gebildet. Der Kirchen­vor­stand Seb­nitz-Hohn­stein hat dazu im Orts­ge­setz be­schlossen, dass durch die Wahl­berech­tigten acht Kirch­vor­steher­innen und Kirch­vor­steher zu wählen sind. Drei wei­tere wer­den be­rufen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahl­berechtigt sind alle kon­fir­mier­ten oder als Erwachsene ge­tauften Kirch­gemeinde­glieder, die am Wahltag das 14. Lebens­jahr voll­endet ha­ben, die kirch­lichen Be­rech­ti­gungen be­sitzen und de­ren Wahl­be­rech­ti­gung in der Wähler­liste verzeichnet ist.

Und natür­lich sind wir auf der Suche nach Kand­idaten, liebe Gemeinde.
Wollen Sie vielleicht kandidieren und wen würden Sie gern vorschlagen. Trauen Sie sich!
Fragen Sie nach! Wir bitten sehr um Ihre Unter­stützung

Wer kann als Kirchen­vor­steher/ Kirchen­vor­steherin vor­ge­schlagen werden?

Vorgeschlagen werden können wah­lberech­tigte Kirch­gemeinde­glieder, die am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet haben und die finan­ziellen Las­ten der Landes­kirche und unserer Kirch­ge­meinde (Kirch­geld) mit­tragen. Es sollen aktive Kirch­gemeinde­glieder sein, die Jesus Chris­tus als ihren Herrn be­kennen und in ihrer Lebens­führung be­müht sind, anderen ein Vor­bild zu sein. Von ihnen wird die Bereit­schaft erwar­tet, ihre Kräfte und Fähig­keiten in den Dienst der Lei­tung und För­derung unserer Kirch­gemein­de zu stellen.

Die Wahl­vor­schläge müssen von min­destens fünf Wahl­berech­tigten unserer Kirch­ge­meinde mit voll­ständiger Namens- und Wohnungs­angabe unter­schrieben sein. Die Vor­ge­schla­genen sind im Wahl­vorschlag mit Familien­name, Vor­name(n), Geburts­tag, Beruf und An­schrift zu be­zeichnen.

Sie müssen sich be­reit er­klärt haben, im Falle ihrer Wahl das vor­ge­schriebene Gelöbnis abzulegen.

Gudrun König
Kirchen­vorstands­vor­sitzende

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