Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein
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Kirchenvorstandswahlen - Kandidaten gesucht
Wie bereits angekündigt werden im September in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. Der Kirchenvorstand Sebnitz-Hohnstein hat dazu im Ortsgesetz beschlossen, dass durch die Wahlberechtigten acht Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher zu wählen sind. Drei weitere werden berufen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.
Und natürlich sind wir auf der Suche nach Kandidaten, liebe Gemeinde.
Wollen Sie vielleicht kandidieren und wen würden Sie gern vorschlagen. Trauen Sie sich!
Fragen Sie nach! Wir bitten sehr um Ihre Unterstützung
Wer kann als Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde (Kirchgeld) mittragen. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familienname, Vorname(n), Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen.
Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen.
Gudrun König
Kirchenvorstandsvorsitzende