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Kirchen­vorstand und Landes­synode

2026 ist in der Sächsischen Landes­kirche wieder Wahl­jahr

Zwei Wahlen finden 2026 statt. Sie sind eine wichtige Form der Mit­be­stimmung inner­halb der Kirche. Wie Kirche aus­sehen soll, wo ihre Schwer­punkte setzen, welche Ent­schei­dungen treffen. Dazu gibt es sehr unter­schied­liche Vor­stellungen und es braucht dazu ver­schie­dene Pers­pek­tiven und Er­fah­rungen. Sie sollen gehört, wahr­ge­nommen und ernst ge­nommen werden.

Wahl der Landes­synode

Die Landes­synode fällt weit­reich­ende Ent­schei­dungen für die Ent­wicklung unserer Landes­kirche, da sie neben vielen anderen Auf­gaben die Ge­setze be­schließt, die für das kirch­liche Leben weg­wei­send und bin­dend sind. In jedem der 20 Wahl­be­zirke werden eine Pfarrerin oder ein Pfarrer sowie zwei Nicht-Ordi­nierte gewählt. Zu den 60 gewähl­ten Syno­dalen werden 20 weitere berufen. Wahl­berechtigt sind alle Kirch­vorsteherinnen, Kirch­vorsteher, Pfarrerinnen i.R. und Pfarrer i.R.. Am 8. März 2026 findet die Wahl statt.

Haben Sie Fragen zur Wahl der Landessynode? Schauen Sie gern auf der Internetseite zur Wahl des Landessynode bei der sächsischen Landeskirche nach.

Wahlen zum Kirchen­vorstand

Im Sep­tember 2026 werden in allen Kirch­gemeinden und Kirch­spielen unserer Landes­kirche die Kirchen­vor­stände durch Wahl und Berufung neu gebildet. In allen Orten kann man für dieses Gremium kandidieren.


Wahlberechtigt sind alle konfir­mierten oder als Erwachsene getauf­ten Kirch­gemeinde­glieder, die am Wahl­tag das 14. Lebens­jahr voll­endet haben, die kirch­lichen Berech­tigungen besitzen und deren Wahl­berechti­gung in der Wähler­liste verzeichnet ist.

Wer kandidiert?
Wir bitten alle wahl­berech­tigten Gemeinde­glieder um die Ein­rei­chung von Wahl­vorschlägen.
Vor­ge­schlagen werden können wahl­berech­tigte Kirchg­emeinde­glieder, die am Wahl­tag das 18. Lebensjahr voll­endet haben und die finanziellen Lasten der Landes­kirche und unserer Kirch­gemeinde mit­tragen (Kirch­geld), soweit sie hierzu ver­pflichtet sind.

In den nächsten Monaten werden die Orts­ausschüsse und der Kirchen­vor­stand nach geeigneten Kandidaten suchen.
Wir bitten aber auch alle Gemeinde­glieder, zu über­prüfen, ob sie sich zur Wahl auf­stellen lassen, und ob sie andere dazu er­mutigen können.

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