Evangelisch-Lutherische
Kirchgemeinde Sebnitz-Hohnstein
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Kirchenvorstand und Landessynode
2026 ist in der Sächsischen Landeskirche wieder Wahljahr
Zwei Wahlen finden 2026 statt. Sie sind eine wichtige Form der Mitbestimmung innerhalb der Kirche. Wie Kirche aussehen soll, wo ihre Schwerpunkte setzen, welche Entscheidungen treffen. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen und es braucht dazu verschiedene Perspektiven und Erfahrungen. Sie sollen gehört, wahrgenommen und ernst genommen werden.
Wahl der Landessynode
Die Landessynode fällt weitreichende Entscheidungen für die Entwicklung unserer Landeskirche, da sie neben vielen anderen Aufgaben die Gesetze beschließt, die für das kirchliche Leben wegweisend und bindend sind. In jedem der 20 Wahlbezirke werden eine Pfarrerin oder ein Pfarrer sowie zwei Nicht-Ordinierte gewählt. Zu den 60 gewählten Synodalen werden 20 weitere berufen. Wahlberechtigt sind alle Kirchvorsteherinnen, Kirchvorsteher, Pfarrerinnen i.R. und Pfarrer i.R.. Am 8. März 2026 findet die Wahl statt.
Haben Sie Fragen zur Wahl der Landessynode? Schauen Sie gern auf der Internetseite zur Wahl des Landessynode bei der sächsischen Landeskirche nach.
Wahlen zum Kirchenvorstand
Im September 2026 werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. In allen Orten kann man für dieses Gremium kandidieren.
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.
Wer kandidiert?
Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen.
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind.
In den nächsten Monaten werden die Ortsausschüsse und der Kirchenvorstand nach geeigneten Kandidaten suchen.
Wir bitten aber auch alle Gemeindeglieder, zu überprüfen, ob sie sich zur Wahl aufstellen lassen, und ob sie andere dazu ermutigen können.